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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Diavlon GmbH
Allgemeines
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und
Leistungen der Diavlon GmbH. In
Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den
Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller.
Abweichungen von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, oder
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Angebote und Angaben der
Diavlon GmbH hinsichtlich der von
ihr vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind
freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine
schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige
technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält
sich die Diavlon GmbH Änderungen
in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in den
verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern
hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt
wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der
Lieferfähigkeit der angebotenen Erzeugnisse dienen.
Kaufverträge kommen erst
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder die Annahme
der versandten Ware durch den Kunden zustande.
Übertragungen von Rechten
und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung der Diavlon GmbH.
Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die
Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder
Auftragsbestätigung. Die Preise im Verkauf der von uns
angebotenen Hard- oder Software verstehen sich zuzüglich
Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Honorare
für die von der Diavlon GmbH
erbrachten Dienstleistungen berechnen sich nach den für die
Tätigkeit aufgewendeten Zeitaufwänden, sowie Reise- und
Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart wird.
Die Honorare für eine
Dienstleistung ergeben sich aus einem während der Bindefrist
angenommenen Angebot der Diavlon GmbH.
Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Beratungsleistungen
erbracht werden sollen, durch von der Diavlon GmbH
nicht zu vertretenden Umständen auf einen Zeitpunkt später
als 3 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages,
so werden die dann geltenden Stundensätze der zu entrichtenden
Vergütung zugrunde gelegt.
Die Rechnungen der Diavlon GmbH
sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn die Diavlon GmbH
über den Betrag verfügen kann. Die Diavlon GmbH
ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei
Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe
von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber
hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder
Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als
Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt die Diavlon GmbH
keine Haftung.
Sämtliche Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet,
unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Bestellers.
Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen angefallen, wird die
Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptforderung angerechnet.
Nimmt der Käufer die
verkaufte Ware nicht ab, so ist die Diavlon GmbH
berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen, oder 10 % des
Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu
verlangen. Der Diavlon GmbH
bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren
Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des
Käufers ist die Diavlon GmbH
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers
bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an
die Diavlon GmbH Ersatz für
die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat
pauschal 25,00 EUR zu bezahlen. Bei Anfall von höheren
Lagerkosten kann die Diavlon GmbH
den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße,
wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind.
Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des
Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche
des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt.
Lieferung, Lieferfristen,
Versand und Gefahrenübergang
Die Diavlon GmbH
ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für
Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständig
Teillieferungen zurückzuweisen.
Verbindliche Liefertermine müssen
schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt
mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist
eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt
wird.
Die Lieferfrist verlängert
sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Besteller der Diavlon GmbH
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben
und Unterlagen übergeben hat.
Alle vereinbarten Lieferfristen
gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Die Lieferzeit verlängert
sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von der Diavlon GmbH
nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder
behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) oder in Fällen von
Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die
Diavlon GmbH in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Die Versandart, den Versandweg
und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die Diavlon GmbH
nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
Eigentumsvorbehalt
Die Diavlon GmbH
behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem
Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B.
Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die Diavlon GmbH
berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der
Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache,
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Besteller die Diavlon GmbH
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt
die Vorbehaltssache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu verkaufen, solange er sich nicht im
Zahlungsverzug befindet. Er tritt jedoch bereits jetzt alle
Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages
an die Diavlon GmbH ab.
Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt
die Diavlon GmbH das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu
der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller
die Diavlon GmbH anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
Bei Zahlungsverzug –
insbesondere die Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften
– ist die Diavlon GmbH ohne
Vorlage entsprechender Titel oder Ermächtigungen des
Eigentumsvorbehalts ermächtigt die Vorbehaltsware unter
Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich
entsprechend zu legitmieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten
des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
Umtausch, bzw. Rücknahme
Umtausch bzw. Rücknahme nach
der 14-tägigen Frist gemäß Fernabgabegesetz erfolgt
nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch
bedarf der schriftlichen Bestätigung der Diavlon GmbH
und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von
10 % des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von
der Diavlon GmbH veranlassten
Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches.
Aus lizenzrechtlichen Gründen
ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich
nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung kann die
Diavlon GmbH nur bei nicht
lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten
akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive
der Plastikhülle, erkennt der Kunde den Urheberrechtsschutz
und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen
sind alle Verpackungen der Diavlon GmbH
und ihrer Zulieferanten.
Gewährleistung /
Haftungsausschluss
Die Diavlon GmbH
gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab
Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen
Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner,
Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen
Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen
keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus
Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder
Gewährleistung verkauft.
Keine Gewähr übernimmt
die Diavlon GmbH für Mängel
und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an
ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel
und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion
oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art,
falscher oder fehlender Programm-Software und/oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
Jegliche Gewährleistung
erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten
ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der
Diavlon GmbH oder durch Personen
vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
Sollte die Diavlon GmbH
Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber der
Diavlon GmbH kein Recht auf
Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder
Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die Diavlon GmbH
die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre
Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell
bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.
Offensichtliche Mängel sind
unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach
Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind
hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im
kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die
§§ 377, 378 HGB.
Soweit ein von der Diavlon GmbH
zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist sie nach ihrer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d.
§ 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere
Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte,
insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages
können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres
ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche
auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl der
Diavlon GmbH. Der Käufer ist
verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder
Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten
vorzunehmen.
Durch einen Austausch im Rahmen
der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen
Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
In den Fällen, in denen auch
für den Käufer kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb
der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB
keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines
Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz
entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur
verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen
Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird
nur bis maximal 2 % des Netto-Warenwertes gewährt.
Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB
zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige
Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB als
gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB
abgegolten.
Bei der Erbringung einer
Beratungsdienstleistung ist der Schadensersatz des weiteren auf
solche Schäden begrenzt, deren Eintritt durch die Diavlon GmbH
bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen
vernünftigerweise vorhersehbar gewesen wäre.
Soweit nicht anders ausdrücklich
vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Diavlon GmbH
haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet
die Diavlon GmbH nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der
Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die
Diavlon GmbH nicht, es sei denn,
dass sie den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine
Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
Schadensersatzansprüche
können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener
Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen die Diavlon GmbH
geltend gemacht werden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt, oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Soweit die Haftung der Diavlon GmbH
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
Rücktritt und
Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
Die Diavlon GmbH
kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder
gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses
mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
Wenn de Diavlon GmbH
vom Vertrag zurücktritt, oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann
hat der Kunde ihr für ihre Aufwendung und den entgangenen
Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10 % des
Kaufpreises zu zahlen. Ihr bleibt das Recht vorbehalten, einen
nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale
Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind.
Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über diese AGB hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit
der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an.
Durchführung von Dienstleistungen
Die Diavlon GmbH wird die
Dienstleistung gemäß dem schriftlich vereinbarten
Zeitraum und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die
Auswahl der Mitarbeiter, welche die Dienstleistung erbringen, bleibt
der Diavlon GmbH vorbehalten.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Diavlon GmbH
bei der vereinbarungsgemäß zu erbringenden
Dienstleistung. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle
Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur
ordentlichen Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
Termine bei der Erbringung von
Beratungsdienstleistungen
Kommt die Diavlon GmbH mit dem
Abschluss der vereinbarten Dienstleistung in Verzug, so ist der
Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer der
Diavlon GmbH gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von dem betreffenden
Auftrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzforderungen
aufgrund der verspäteten Leistung beschränken sich für
die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 %, maximal
jedoch 5 % des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende
Haftung übernimmt die Diavlon GmbH
im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird.
Verzug des Auftraggebers
Unterlässt oder verzögert der Auftraggeber eine ihm
nach Ziffer 10 obliegende Mitwirkung, so kann die Diavlon GmbH
für die infolgedessen nicht geleistete Dienstleistung die
vereinbarte Vergütung verlangen ohne zur Nachleistung
verpflichtet zu sein. Erfolgt eine Nachleistung, so ist eine
Anpassung des im Auftrag genannten Zeitplans vorzunehmen. Kommt der
Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug, so
berührt dies nicht seine Verpflichtung die vereinbarte
Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben die Ansprüche
der Diavlon GmbH auf Ersatz
etwaiger Mehraufwendungen.
Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt
die Diavlon GmbH dem Auftraggeber
an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Dienstleistung erstellt
werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares
und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch
ein.
Verwendung von Kundendaten
Die Diavlon GmbH ist berechtigt
alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen,
gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und
Unterlagen der anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung
einer Dienstleistung zugänglich werden, nicht an Dritte
weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu
machen. Diese Verpflichtung gilt insoweit und solange, bis die
genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur
Geheimhaltung verpflichteten Partei nachweislich allgemein bekannt
sind.
Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige
Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in
Eschborn/Taunus sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene
Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung
berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort für
alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen,
einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche,
wird Fürth/Bay. vereinbart.
Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Scheckklagen Fürth/Bay. vereinbart. Die Diavlon GmbH
ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die
übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im
grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
Widerrufsbelehrung für
Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können Ihre
Bestellung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich, auf einem
anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail oder per
Telefax) oder durch Rücksendung der Ware an die unten angegebene
Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang dieser Belehrung,
jedoch nicht vor Anlieferung der Ware bei Ihnen und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Eine Begründung des Widerrufs ist
nicht erforderlich. Der Widerruf ist zu richten an: Diavlon GmbH,
Weiherstraße 21, 90513 Zirndorf, Fax: 0911/60046955, Email:
tuxhardware@diavlon.de.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für
uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn
Sie nicht als Verbraucher bestellen. Verbraucher ist gemäß
§13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht für
nach Ihren Angaben konfigurierte Komplettsysteme, sofern nicht
lediglich vorgefertigte Serienbauteile zusammengefügt wurden,
die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand
wieder getrennt werden können und bei von Ihnen entsiegelter
Software.
Ihre Diavlon GmbH
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 Kundengruppe:Gast
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